KFZ Versicherung wechseln
Über 60 Millionen Kraftfahrzeuge sind auf deutschen Straßen unterwegs. Und natürlich muss jedes dieser Kraftfahrzeuge versichert sein. Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung, gibt es auch die Teilkasko und die Vollkasko Versicherung. Jede dieser Versicherungen hat eine andere Bedeutung. Die KFZ-Haftpflichtversicherung, ist die Versicherung über die jeder Kraftfahrzeughalter in Deutschland verfügen muss. Sie reguliert den Schaden bei einem Verkehrsunfall, sofern man diesen verschuldet hat. Anders ist die Teil- und die Vollkasko Versicherung. Diese Versicherungen decken ausschließlich die Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. In welchem Umfang, nur zum Teil oder vollständig, wird in Teil- oder Vollkasko unterschieden. Teil- und Vollkasko Versicherung sind in Deutschland, freiwillige Versicherung.
Über 200 Tarife zur Autoversicherung gibt es in Deutschland
Grundsätzlich gibt es in Deutschland über 200 verschiedene Tarife bei der Autoversicherung. Wie die hohe Anzahl an Tarifen schon vermuten lässt, unterscheiden sich die einzelnen Tarifen hinsichtlich der Kosten und den Leistungen. Wie groß die Unterschiede sein können, zeigt schon bei den Kosten. So kann man durch einen Vergleich bis zu 60 Prozent an Einsparungen erzielen. Gerade wer mit seiner Autoversicherung hinsichtlich der Leistungen, dem Service oder den Kosten nicht zufrieden ist, sollte sich mal die anderen Tarife anschauen. Natürlich ist es schwer, jetzt sich 200 Tarife anzuschauen. Wesentlich schneller und einfacher geht es mit einem Vergleich. So gibt es entsprechende Vergleichsseiten im Internet. Diese Vergleichsseiten im Internet sind in der Regel kostenfrei und unverbindlich in der Nutzung.
So muss man lediglich sein Postleitzahlgebiet, die Automarke, Fahrleistungen und Angaben zu vorherigen Versicherungen und Schäden machen. Anhand dieser und weiteren Angaben ermittelt die Vergleichsseite entsprechende Tarife die zu den Eingaben passen. Die Durchführung von einem Vergleich dauert in der Regel nur wenige Minuten bis man ein Ergebnis angezeigt bekommt. Je nach Vergleichsseite kann man dann meist eine Anfrage beim gewünschten Versicherungsanbieter stellen oder sogar direkt wechseln. Wobei, ganz so einfach funktioniert der Wechsel der Autoversicherung leider nicht. Beim Wechsel der Autoversicherung muss man auch einiges beachten.
Das sollten Sie beim Wechsel der Autoversicherung beachten
Wer über eine Vergleichsseite einen neuen Tarif gefunden hat, kann nicht gleich seine alte Autoversicherung kündigen. Würde man dies machen, kann es unter Umständen je nachdem ob es sich um die KFZ-Haftpflichtversicherung oder um eine Kasko-Versicherung handelt, zu Versicherungslücken kommen. Gerade was die KFZ-Haftpflichtversicherung betrifft, wäre dies fatal, da man ohne gültigen Versicherungsschutz, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegen darf. Im schlimmsten Fall würde es zu einer Zwangsabmeldung vom Kraftfahrzeug kommen. Bevor man daher seine alte Versicherung kündigt, sollte man schon über die neue Versicherung verfügen. Natürlich muss man gerade bei der Kündigung der alten Versicherung auf die Kündigungsfristen achten. Die können je nach Vertrag teilweise bis zu ein Jahr dauern. Anders sieht es aus, bei Hauptfälligkeit oder bei Sonderkündigung. Die Hauptfälligkeit ist in der Regel immer der 31.12. eines Jahres, damit die Kündigung wirksam ist, muss man bis zum 30.11. seine Versicherung schriftlich kündigen. Wer sich fragt was die Hauptfälligkeit ist, unter Hauptfälligkeit versteht man den Ablauf eines Versicherungsjahres.
Das Sonderkündigungsrecht bei der Autoversicherung
Abseits der Hauptfälligkeit gibt es noch die Sonderkündigung. Das Sonderkündigungsrecht bei der Autoversicherung hat man immer, wenn sich die Beiträge zur Versicherung erhöhen, nach einem Schadensfall oder einer Änderung bei der Einstufung. Aber auch bei der Sonderkündigung muss man einiges beachten, so zum Beispiel die Kündigungsfrist. Diese beträgt auch im Falle einer Sonderkündigung, vier Wochen.
So funktioniert die Kündigung bei der Autoversicherung
Abseits der Einhaltung von Fristen muss man bei der Kündigung seiner Autoversicherung immer beachten, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Schriftlich bedeutet bei der Kündigung der Autoversicherung aber nicht, dass man einen Grund angeben muss. Anders sieht dies aus, wenn man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte. In einem solchen Fall muss man den Kündigungsgrund angeben, da sonst die Sonderkündigung unter Umständen nicht wirksam ist.
Versicherung bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug
Kauft man ein Gebrauchtfahrzeug, ist dieses in der Regel schon versichert durch den bisherigen Besitzer. Man kann dann Wahlweise die Versicherung vom bisherigen Besitzer vom Gebrauchtwagen übernehmen oder diese auch ablehnen. Tritt man in die Versicherung ein, übernimmt man diese in der Regel vollständig zu den bisherigen Bedingungen des Versicherungsanbieters. Ganz wichtig hierbei, man ist zur Übernahme der Versicherung, egal ob KFZ-Haftpflichtversicherung, Teil- oder Vollkaskoversicherung nicht verpflichtet. Man kann das Gebrauchtfahrzeug auch selbst bei seinem gewünschten Versicherungsanbieter versichern lassen. Für die Kündigung der Altversicherung ist in der Regel der bisherige Fahrzeughalter verantwortlich. In diesem Fall, der Abmeldung des Kraftfahrzeuges muss man bei der Kündigung auch keine Kündigungsfristen einhalten. Ein schriftliches Kündigungsschreiben und die Bestätiugng der Abmeldung reicht vollkommen aus.